Aktuelles

Aktualisierung Objektwesen und Vermögensbewertung Liegenschaften 2026

Nachdem die Beschwerde des Hauseigentümerverbands vom Bundesgericht abgewiesen wurde, ist es klar: Für die Steuerperiode 2026 müssen die Liegenschaften nach der Weisung des Regierungsrats des Kantons Zürich an die Steuerbehörden neu bewertet werden. Unsere Fachspezialistinnen und -spezialisten Finanzen und Steuern, spezialisiert auf Liegenschaften, und unsere Juristinnen und Juristen unterstützen Sie bei der dafür notwendigen Aktualisierung des Objektwesens und der Neubewertung gerne. 

Mehr Details zu unserem Angebot finden Sie hier.

Neubewertung Liegenschaften